Wann nur 6 Monate Abstinenznachweis wegen Drogen?
Der Gesetzgeber kennt bei Drogendelikten (fast) kein Pardon. Wer mit Drogen aufgegriffen wird oder / und diese sogar konsumiert hat, muss die Abstinenz meistens für zwölf Monate nachweisen. Eine Ausnahme besteht bei Marihuana: Wer erstmalig damit ausgegriffen wird und maximal geringe Mengen THC aufweist, braucht die Abstinenz meistens nur für sechs Monate nachzuweisen.
Wann benötige ich 12 Monate Abstinenznachweis bei Drogen?
Für die Anordnung eines Abstinenznachweises mit einer Dauer von zwölf Monaten ist es nicht erforderlich, dass man Drogen nachweislich konsumiert hat und damit Auto fährt. Es genügt bereits, im Besitz von Drogen und eines Führerscheins zu sein, damit die Fahrerlaubnisbehörde einen Zusammenhang aus beidem herstellt. Sofern sich die aufgefundenen Drogen nicht ganz eindeutig einer anderen Person zuordnen lassen, muss man einen Abstinenznachweis von zwölf Monaten Dauer erbringen.
Was bedeutet kontrollierter Konsum von Drogen bei MPU?
Anders als beim Konsum von Alkohol ist ein kontrollierter Drogenkonsum im Rahmen der MPU beziehungsweise des vorausgehenden Abstinenznachweises nicht zulässig. Die aktuelle Gesetzeslage ist ganz klar: Wer Drogen konsumiert oder besitzt, darf kein Auto fahren und hat daher auch keine Chance, die MPU zu bestehen.
Lediglich bei Cannabis gibt es eine Ausnahme. Hier läuft ein geringfügiger Besitz der MPU nicht zuwider und auch der gelegentliche Cannabiskonsum ist kein Hindernis auf dem (Rück-)Weg zum Führerschein. Allerdings gilt auch für den Konsum von Marihuana: Wer bekifft zur MPU erscheint, braucht sich keine Hoffnungen zu machen, den Termin im eigenen Sinne zu bestehen.